In den Niederlanden kann eine Frau unter bestimmten Voraussetzungen ihre Schwangerschaft innerhalb der ersten 24 Wochen abbrechen lassen. Solche Eingriffe dürfen nur in Krankenhäusern oder Fachkliniken stattfinden, die über eine entsprechende Genehmigung verfügen. Geregelt ist dies im Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch, das einerseits den Schutz des ungeborenen Lebens, andererseits den Anspruch der Frau auf Unterstützung in einer Notsituation infolge einer ungewollten Schwangerschaft berücksichtigt. Ziel des Gesetzes ist es, dass jede Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch reiflich überlegt ist und dass nur dann abgetrieben wird, wenn es für die Frau keinen anderen Ausweg aus ihrer Notlage gibt. Übrigens ist niemand verpflichtet, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken. Ausführliche aktuelle Informationen finden Sie im Internet: # baOpenURL( "http://www.minbuza.nl/english/menu.asp?Key=400025&Pad=" , "maximised" )|http://www.minbuza.nl/english#